Recht

3 Fragen an Herrn Dührkop (Steuerberater)

1. Was bringt das Jahr 2012 an steuerlichen Veränderungen für Familien?

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen und die Nachweispflicht für die steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten vereinfacht. Als Nachweis genügt, dass das Kind (max. 14. Lebensjahr) im Haushalt der/des Steuerpflichtigen lebt und dass eine Rechnung über die Betreuungsleistung und deren unbare Zahlung vorliegt. Kinderbetreuungskosten werden nunmehr einheitlich als Sonderausgaben (vorher war auch eine Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben möglich) erfasst. Der Belegnachweis entfällt. Geblieben ist der Abzugshöchstbetrag von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 EURO pro Jahr und Kind.

Zukünftig wird auf die Einkommensüberprüfung bei der Beantragung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder zwischen 18 und 25 Jahren verzichtet. Dies erspart den Eltern Ermittlungs- und Erklärungsaufwand sowohl beim Kindergeldantrag gegenüber den Familienkassen als auch bei der Einkommenssteuererklärung.

 

2. Wie werden Spenden von Eltern an die Kita der Kinder oder Schulen steuerlich berücksichtigt und worauf ist zu achten?

Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Schulen, Kindergärten etc. können als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist hierfür auch ein Nachweis in Form einer Spendenbescheinigung notwendig. Gerade aber bei Kleinspenden bis 200 EURO reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug als Nachweis.

 

3. Was wünschen Sie sich an Veränderungen für ein kinderfreundliches Deutschland?

...dass die Kinderbetreuuung von Geburt bis zum Ende der Schulzeit kostenlos von der Gemeinschaft getragen wird.

 

 

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