Die Beteiligung von Eltern in Kindertageinrichtungen bekommt immer mehr Bedeutung. Dies wird in dem entsprechenden Gesetz des Landes festgehalten.
Im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) ist unter dem §8 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft festgehalten welche Aufgaben und Optionen der Elternrat hat und wie er sich organisiert, bzw. gewählt wird.
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